Was sind eigentlich "Kleine Anfragen"? Eine zentrale Aufgabe der Bezirksverordneten ist es, die Arbeit des Bezirksamtes zu prüfen. Hierfür nutzen sie häufig sogenannte „Kleine Anfragen“. In Lichtenberg erlaubt es die Geschäftsordnung, bis zu 10 Fragen zu einem bestimmten Thema zusammenzufassen und schriftlich an das Bezirksamt zu richten. Kleine Anfragen ermöglichen es, detaillierte Informationen zu aktuellen Themen, politischen Entscheidungen oder Verwaltungsangelegenheiten einzuholen. Das soll schnell gehen. In Lichtenberg liegt die Frist für die Beantwortung bei zwei Wochen. Kleine Anfragen sind ein wichtiges Instrument, um Transparenz herzustellen, politische Verantwortlichkeiten herauszufinden und die Kontrollfunktion zu gewährleisten.
Sexualisierte Gewalt im Bezirksamt Lichtenberg?
Kleine Anfragen werden auch gezielt eingesetzt, um Gründe für bestimmte Handlungen oder das Unterlassen bestimmter Maßnahmen zu erfragen – wie derzeit von unserer Fraktionsvorsitzenden Daniela Ehlers. Im Rahmen aktueller Medienberichte sind Verdachtsfälle von sexueller Belästigung und Übergriffen im Bezirksamt Lichtenberg bekannt geworden: Ein Beschäftigter soll zwei Kolleginnen im Gesundheitsamt sexuell belästigt, sich übergriffig verhalten, Kompetenzen überschritten und die Mitarbeiterinnen zum Rückzug ihrer Vorwürfe gebracht haben. Die Berichte beziehen sich auf Vorgänge im ersten Quartal 2022.
Im Dezember hatten wir euch hier die Instanbul-Konvention vorgestellt, die auch das Bezirksamt Lichtenberg verpflichtet, ganzheitliche Strategien zur Beseitigung von sexualisierter Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. „Hier stehen heftige MeeToo-Vorwürfe im Raum. Sexualisierte Gewalt in der Bezirksverwaltung ist für uns nicht hinnehmbar“, sagt Ehlers. „Aufgrund der Berichterstattung der vergangenen Wochen und Monate habe ich eine Kleine Anfrage zu den Strukturen für die Beschäftigen im Bezirksamt Lichtenberg gestellt, um sich über sexuelle Belästigung und Übergriffe zu beschweren.“
„Für die zwischenmenschliche Arbeitsatmosphäre im Bezirksamt ist es gut, dass es seit dem 13. April 2022 eine Rahmendienstvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz gibt und eine entsprechende Beschwerdestelle für Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet wurde. Es macht einen Unterschied, wenn es klare juristische Kriterien gibt“, kommentiert Ehlers die Antworten. „Doch leider beantworten sie nicht ganz die gestellten Fragen. Ich habe beispielsweise erfragt, welche Meldungen an Vorfällen es seit Beginn der Legislaturperiode im Oktober 2021 gab. Erfahren habe ich, dass es seit April 2022 keine Meldungen gab.“
Auf persönliche Nachfrage im Ausschuss für Vielfalt, Gleichstellung, Inklusion und Bürger*innenbeteiligung am 16. Januar 2024 erhielt sie von Bürger*innenmeister Martin Schaefer (CDU) die Antwort, dass es für den Zeitraum Oktober 2021 bis April 2022 keine Meldungen von sexualisierten Belästigungen oder Vorfällen gäbe. Auch die Frage, warum die Führungskräfte erst 2024/25 entsprechend geschult werden, konnte nicht beantwortet werden.
Daniela Ehlers bleibt hartnäckig und hakt am 22. Januar 2024 mit einer weiteren Kleinen Anfrage zu Verdachtsfällen auf sexualisierte Belästigung und Übergriffe vor dem 13. April 2022 nach. Die Antworten sind zum 6. Februar 2024 fällig.
(Alle "Kleinen Anfragen" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lichtenberg findet ihr inklusie Antworten auf unserer Website. Die Kleinen Anfragen aller Fraktion im Allris-System der BVV.)
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